Thomas Schroeter
Business und Privates von Thomas Schroeter
Inkonsequente, trotzige Anwälte II - Thomas Schroeter
In dieser Sache fielen die Gegnervertreter schon vorher auf. Ein Genuß, so etwas zu lesen ( - sofern man sich die orthographischen Fehler aus den Schriftsätzen wegdenkt):
“Bezeichnet ist auch, daß der Beklagte weder auf die außergerichtliche Korrespondenz reagierte noch im Strafverfahren Angaben machte. Das Gericht wird dieses Verhalten zu würdigen wissen. Nicht nur im Strafverfahren, […]
In dieser Sache fielen die Gegnervertreter schon vorher auf. Ein Genuß, so etwas zu lesen ( - sofern man sich die orthographischen Fehler aus den Schriftsätzen wegdenkt):
“Bezeichnet ist auch, daß der Beklagte weder auf die außergerichtliche Korrespondenz reagierte noch im Strafverfahren Angaben machte. Das Gericht wird dieses Verhalten zu würdigen wissen. Nicht nur im Strafverfahren, sondern auch in Zivilverfahren sind Indizien zu Beweiszwecken zugrunde zu legen.”
(Fehler aus dem Original übernommen)
Das Gericht wußte insbesondere die Belehrungen der Gegnervertreter zu würdigen und empfahl diesen, die Klage zurückzunehmen.
Am 04.08.07 in Thomas Schroeter privatund Allgemeines Zivilrecht veröffentlicht. RSS Feed für Kommentare. Du kannst hier kommentieren oder per Trackback von Deinem Blog .
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