Thomas Schroeter
Business und Privates von Thomas Schroeter
ÖRA, hoher Schaden und keine Haftpflicht - Thomas Schroeter
In einer Sache mit fünfstelligem Schaden schreibt die Öffentliche Rechtsauskunft Hamburg (ÖRA):
“Zunächst wird mitgeteilt, daß Herr B. nicht haftpflichtversichert ist.”
Wenn man bedenkt, für wen die ÖRA tätig wird, nämlich
“für Menschen, die in Hamburg leben oder arbeiten und nur über ein niedriges Einkommen und geringes Vermögen verfügen“,
dann kann man den Schaden wohl abschreiben.
Schade. Im wahrsten Sinne […]
In einer Sache mit fünfstelligem Schaden schreibt die Öffentliche Rechtsauskunft Hamburg (ÖRA):
“Zunächst wird mitgeteilt, daß Herr B. nicht haftpflichtversichert ist.”
Wenn man bedenkt, für wen die ÖRA tätig wird, nämlich
“für Menschen, die in Hamburg leben oder arbeiten und nur über ein niedriges Einkommen und geringes Vermögen verfügen“,
dann kann man den Schaden wohl abschreiben.
Schade. Im wahrsten Sinne des Wortes.
Am 04.08.07 in Thomas Schroeter privatund Zivilprozessrechtund Inkasso und Zwangsvollsgtreckungund Allgemeines Zivilrecht veröffentlicht. RSS Feed für Kommentare. Du kannst hier kommentieren oder per Trackback von Deinem Blog .
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